Hinweis für Spanien-Reisen mit Hund/en und anderen Haustieren für Urlaub in Spanien
Das Generalkonsulat von Spanien in Düsseldorf gibt bei den Reiseinformationen für Spanien zusätzliche Einreisebestimmungen bekannt, die vor der Anreise unbedingt beachtet werden sollten.
REISEN MIT HAUSTIEREN INNERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION
Personen, die mit Hund, Katze od. Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen, benötigen ab 01.10.2004 gem. EU-Verordnung 998/2003 den neuen EU-Heimtierpass. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen od. Vögel gilt der Pass nicht. Für die Reise nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten für die nächsten fünf Jahre zusätzliche Regeln. Die EU-Heimtierpässe können von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden.
Zusätzlich gilt die Regelung, dass Hunde, Katzen und Frettchen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (nur noch bis 03.07.2011) markiert sein müssen und eine gültige Impfung gegen Tollwut haben müssen, die der Tierarzt im EU-Heimtierpass bestätigt hat. Die Einreise von Hunden, Katzen u. Frettchen bis zum Ende des 3. Lebensmonats ist nicht erlaubt, da aufgrund ihres Alters eine Impfung gegen Tollwut noch nicht erfolgt ist. Für die Einreise von Hunden, die als potentiell gefährlich eingestuft werden können, gilt für die Einreise bei Urlaub in Spanien zusätzlich zu der vorgenannten EU-Verordnung spanisches Recht, und zwar das Gesetz 50/1999, v. 23. Dezember, und das Königliche Dekret 287/2002, v. 22 März.
Als potentiell gefährlich sind gemäß dem vorgenannten Dekret nachstehende Hunderassen sowie deren Mischlinge eingestuft worden:
• Pit Bull Terrier
• American Staffordshire Bull Terrier
• Staffordshire Terrier
• Rottweiler
• Dogo Argentino (Argentinische Dogge)
• Fila Brasileiro
• Tosa Inú
• Akita Inú
Für die vorgenannten Hunde gilt Maulkorbzwang. Die Hunde dürfen nur an einer max. 2 m langen Leine od. Kette ausgeführt werden. Jede Person darf nur einen Hund führen. Dies gilt auch bei Unterkunft in Spanien in privaten Ferien-Immobilien.
Bei der Einreise müssen die Hunde im sogenannten Registro Municipal de Animales Potencialmente Peligrosos (Gemeinderegister potentiell gefährlicher Tiere) der zuständigen Ortsverwaltung (Ayuntamiento) eingetragen werden. Die Bestätigung über die Eintragung muss jederzeit auf Verlangen vorgelegt werden.
Foto: VoyageMedia für Spanien-Netz.com
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